Informationen
der Bundesagentur für Arbeit
Die täglichen Aufgaben eines Au Pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au Pair bei sich aufgenommen hat.
Die tägliche
Arbeitszeit soll grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden betragen.
Wird aus besonderem Anlass eine längere Arbeitszeit erforderlich,
so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen
zeitlich ausgeglichen werden. Die Familie kann verlangen, dass das Au Pair
die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die
Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. Sauberhalten des eigenen Zimmers)
zählt nicht als Arbeitszeit.
Jedem Au Pair muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in seiner Freizeit an einem Deutschkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen besuchen zu können.
werden selbstverständlich von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt; grundsätzlich steht dem Au Pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.
Ein Au Pair ist keine Hausangestellte. Im Vordergrund steht die Vervollständigung von Sprachkenntnissen und des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Deshalb erhält das Au Pair ein Taschengeld ab 01.01.06 von € 260.- sowie € 50,- für den Sprachkurs.
sind zwingend; die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie. |
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