Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Merkblatt für Au Pairs: Dokument anzeigen / herunterladen
Merkblatt für Gastfamilien: Dokument anzeigen / herunterladen

Aufgaben eines Au Pairs gemäß den Informationen der Bundesagentur für Arbeit:

Die täglichen Aufgaben eines Au Pairs sind sehr unterschiedlich. Sie hängen ganz von der Eigenart und dem Lebensstil der Familie ab, die das Au Pair bei sich aufgenommen hat.

Zum Alltag eines Au Pairs gehört im Allgemeinen:

  • Leichte Hausarbeiten zu verrichten, also mitzuhelfen, die Wohnung sauber und in Ordnung zu halten, sowie beim Waschen und Bügeln der Wäsche zu helfen.
  • Das Frühstück und einfache Mahlzeiten zuzubereiten.
  • Die jüngeren Kinder zu betreuen, das heißt, sie zu beaufsichtigen und auf dem Weg in den Kindergarten oder in die Schule oder zu bestimmten Veranstaltungen zu begleiten, mit ihnen spazieren zu gehen oder zu spielen.
  • Das Haus bzw. die Wohnung zu hüten und die Haustiere zu betreuen

 

Rechte und Pflichten:

Die tägliche Arbeitszeit soll grundsätzlich nicht mehr als 5 Stunden betragen. Wird aus besonderem Anlass eine längere Arbeitszeit erforderlich, so bedarf dies der vorherigen Absprache. Die Überstunden müssen zeitlich ausgeglichen werden. Die Familie kann verlangen, dass das Au Pair die ihm übertragenen Aufgaben in angemessener Zeit erledigt. Die Besorgung privater Angelegenheiten (z.B. Sauberhalten des eigenen Zimmers) zählt nicht als Arbeitszeit.
Die Einteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den häuslichen Gegebenheiten und Bedürfnissen der Familie. Eine gewisse Regelmäßigkeit im Tagesablauf kann jedoch erwartet werden. Dem Au Pair steht min. 1 freier Wochentag zu (min. 1 x Sonntag!). Wird das Au Pair für ein volles Jahr in die Familie aufgenommen, steht ihm ein bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen Dauer zu, ansonsten für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen. Fährt die Familie selbst in Urlaub, nimmt sie oft das Au Pair mit, das dann jedoch auch gewisse Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen muss (z.B. Betreuung der Kinder). Ein Familienurlaub zählt jedoch nur dann als Urlaub, wenn nur unwesentliche Arbeiten übernommen werden müssen und keine Anwesenheitspflicht besteht.

Sprachkurs:

Jedem Au Pair muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in seiner Freizeit an einem Deutschkurs teilzunehmen sowie kulturelle und geistig anregende Veranstaltungen besuchen zu können.

Unterkunft und Verpflegung:

werden selbstverständlich von der Gastfamilie unentgeltlich gestellt; grundsätzlich steht dem Au Pair ein eigenes Zimmer innerhalb der Familienwohnung zur Verfügung. Es nimmt an den gemeinsamen Mahlzeiten teil und erhält dasselbe Essen wie die Familienangehörigen.

Taschengeld und Reisekosten:

Ein Au Pair ist keine Hausangestellte. Im Vordergrund steht die Vervollständigung von Sprachkenntnissen und des Allgemeinwissens durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes. Deshalb erhält das Au Pair ein Taschengeld ab 01.01.06 von € 260.- sowie € 50,- für den Sprachkurs.

Kranken-, Unfallversicherung:

sind zwingend; die Kosten hierfür trägt die Gastfamilie.