Einreise und Aufenthaltsbestimmungen

Au Pairs aus Nicht-EU-Ländern, z.B. Mexico, Kolumbien, Russland, Ukraine, Perú, Bolivien, etc.:

  • Die Au Pairs müssen vor der Einreise im Ausland ein Einreisevisum als Au Pair beantragen. Dazu benötigen sie einen Au Pair -Vertrag von unserem Büro, sowie einen Einladungsbrief der Gastfamilie.
  • Mit diesen Papieren gehen die Au Pairs zu einem deutschen Konsulat (Botschaft). Die Erteilung des Visums dauert normalerweise 6 bis 8 Wochen, da der Visumantrag per Post an die zuständige Ausländerbehörde und das Arbeitsamt in Deutschland geht, die ihre Zustimmung geben müssen, und dann wieder per Post zurück zur Botschaft im Ausland.

  • Danach erhalten sie vom deutschen Konsulat einen Sichtvermerk (vorläufiges Visum) in den Pass, mit dem sie nach Deutschland einreisen können.
  • Innerhalb von drei Tagen (nach Einreise des Au Pairs) muss das Au Pair bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet werden.
  • Um die Einreise des Au Pairs zu beschleunigen, kann man auch beim zuständigen Arbeits- bzw. Ausländeramt anrufen und schon vorab einen Fragebogen (Arbeitserlaubnisverfahren für Au Pair-Beschäftigte) ausfüllen und an die Behörden schicken.

Au Pairs aus EU-Staaten:

Au Pairs aus Europa Zum Beispiel brauchen kein Visum zu beantragen. Sie müssen sich in Deutschlad zuerst anmelden und dann bei der Agentur für Arbeit vorsprechen um eine Arbeitserlaubnis EU zu bekommen!

Verlängerung des vorläufigen Au Pair-Visums

Vor Ablauf des im Reisepass eingetragenen vorläufigen Visums müssen Sie:

  1. eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen (mit Pass,
    Meldebescheinigung, Einladungsbrief der Gastfamilie und 2 Passfotos). Diese Aufenthaltserlaubnis wird längstens für ein Jahr erteilt und ist immer an eine bestimmte Gasfamilie gebunden.
  2. beim zuständigen Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragen (Pass und Einladungsbrief)
  3. ein Gesundheitsattest beim Gesundheitsamt besorgen, Falls das Mädchen keine hat.

Die Kosten für die Anmeldung bei der Ausländerbehörde und für das Gesundheitsattest trägt die Gastfamilie.